Beiträge mit dem Tag dezember

Anhebung der Wertgrenzen ab Dezember: Internetmeldung vom Zoll

So, nun hat der Zoll auch online unsere Seifenblase von zukünftigen Importorgien mit einer vollständig, also bezogen auf Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerfreiheit, erhöhten Freigrenze platzen lassen. Folgende Meldung prangt seit vorgestern auf zoll.de:

Postverkehr:
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht

Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Herausgeber:
Bundesfinanzdirektion Nord
Rödlingsmarkt 2
20459 Hamburg

Danke an Jens für den Hinweis in den Kommentaren.

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Anhebung der Wertgrenzen ab Dezember: Neues Schreiben vom Zoll

Viel wurde gefeiert, gemunkelt, spekuliert und geflucht, nachdem im April auf der offiziellen Internetpräsenz des Zolls die Meldung auftauchte (und kurz darauf wieder verschwand), daß die bisherige Freigrenze von 22€ ab Dezember 2008 auf 150€ angehoben werden soll. Nun sorgte der Zoll für unangenehme Klarheit in Form eines Schreibens, das in einigen Zollämtern bearbeiteten Sendungen beigelegt wurde. Demnach gilt die erhöhte Freigrenze von 150€ lediglich für eventuell zu zahlende Zölle (ZOLLEU) gilt, nicht jedoch für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die den größten Teil der Abgaben ausmachen:

Als juristischer Laie würde ich das so interpretieren, daß bei einer DVD Bestellung im Wert von 100€ inkl. Versand ab dem 1. Dezember 19€ (19% EUSt) statt 22,50€ (19% EUSt + 3,5% ZOLLEU) anfällt, da die ZOLLEU (3,5%) nach der neuen Regelung entsprechend entfällt. Bestellungen mit einem Warenwert von unter 22€ bleiben wohl weiterhin abgabenfrei, über 150€ sind entsprechend EUSt + ZOLL zu zahlen.
Recht interessant zu dem Thema sind die Beiträge in diesem Cinefacts Thread, offenbar wiedersprechen sich aktuell nationales und EU Recht, da in Deutschland wohl die Regelung gilt, daß auf Sendungen, die von der ZOLLEU befreit sind auch keine EUSt erhoben werden.
Vielleicht könnte einer der hier mitlesenden Zollspezialisten sich zu dem Thema ja mal in den Kommentaren äußern, wäre doch mal ein Schritt um das Bild vom wirren Paragraphendschungel und dem grimmig dreinschauenden Reiter etwas zu verbessern. ;)

[via spawny @ Cinefacts Forum]

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Macht auf eure Türchen!

Die unausweichliche Frage zum 1. Dezember. Was war hinter eurem ersten Türchen? Bei mir gabs:

War lecker! ;)

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