Anhebung der Wertgrenzen ab Dezember: Internetmeldung vom Zoll
So, nun hat der Zoll auch online unsere Seifenblase von zukünftigen Importorgien mit einer vollständig, also bezogen auf Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerfreiheit, erhöhten Freigrenze platzen lassen. Folgende Meldung prangt seit vorgestern auf zoll.de:
Postverkehr:
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht
Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.
Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.
Herausgeber:
Bundesfinanzdirektion Nord
Rödlingsmarkt 2
20459 Hamburg
Danke an Jens für den Hinweis in den Kommentaren.












