Anhebung der Wertgrenzen ab Dezember: Neues Schreiben vom Zoll

Viel wurde gefeiert, gemunkelt, spekuliert und geflucht, nachdem im April auf der offiziellen Internetpräsenz des Zolls die Meldung auftauchte (und kurz darauf wieder verschwand), daß die bisherige Freigrenze von 22€ ab Dezember 2008 auf 150€ angehoben werden soll. Nun sorgte der Zoll für unangenehme Klarheit in Form eines Schreibens, das in einigen Zollämtern bearbeiteten Sendungen beigelegt wurde. Demnach gilt die erhöhte Freigrenze von 150€ lediglich für eventuell zu zahlende Zölle (ZOLLEU) gilt, nicht jedoch für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die den größten Teil der Abgaben ausmachen:

Als juristischer Laie würde ich das so interpretieren, daß bei einer DVD Bestellung im Wert von 100€ inkl. Versand ab dem 1. Dezember 19€ (19% EUSt) statt 22,50€ (19% EUSt + 3,5% ZOLLEU) anfällt, da die ZOLLEU (3,5%) nach der neuen Regelung entsprechend entfällt. Bestellungen mit einem Warenwert von unter 22€ bleiben wohl weiterhin abgabenfrei, über 150€ sind entsprechend EUSt + ZOLL zu zahlen.
Recht interessant zu dem Thema sind die Beiträge in diesem Cinefacts Thread, offenbar wiedersprechen sich aktuell nationales und EU Recht, da in Deutschland wohl die Regelung gilt, daß auf Sendungen, die von der ZOLLEU befreit sind auch keine EUSt erhoben werden.
Vielleicht könnte einer der hier mitlesenden Zollspezialisten sich zu dem Thema ja mal in den Kommentaren äußern, wäre doch mal ein Schritt um das Bild vom wirren Paragraphendschungel und dem grimmig dreinschauenden Reiter etwas zu verbessern. ;)

[via spawny @ Cinefacts Forum]

22 Kommentare

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22 Kommentare zu “Anhebung der Wertgrenzen ab Dezember: Neues Schreiben vom Zoll”

  1. 01. Oktober 2008 | 23:04 Uhr
    MD-Krauser
    dürfte dann ähnlich wie für den Englischen Ort “Jersey” gelten. Da durfte ich schon mal MwSt nachzahlen jedoch keine Zollgebühr. Als Erklärung gab der Zoll an, dass Jersey zwar zu England und somit zur EU gehören würde, dort aber ein anderes Steuerrecht (MwSt) herscht als in der EU und daher lediglich die MwSt nachzuzahlen ist.

    Warum das demnächst auch auf die USA zutreffen soll, erschließt sich mir dadurch jedoch nicht. Ich denke eher dass die neue Zollgrenze etwas mit der Annährung von deutschem an EU-Recht hat. Da hat Deutschland ja noch eine Menge nachzuholen. Abwarten und berichten, wie der Zoll ab dem bestimmten Datum mit Zollsendungen umgeht heisst die Devise.

  2. 01. Oktober 2008 | 23:39 Uhr
    NeKyS
    tja, da krümmt sich einem die netzhaut beim lesen…ich bin fest davon ausgegangen die neue freigrenze bringt ultimative (bestell-)freiheit…nun heisst es abwarten um dann mit dem frischgebackenen dezember ins zollamt zu wackeln…denn erst dann wird es wohl auch dort klare verhältnisse geben…was die cinefacts-diskussion angeht; äusserst interessant wenn hier aus rechtsgründen alle zuschläge wegfallen müssen…

  3. 02. Oktober 2008 | 12:50 Uhr
    cheesus
    Hallo? Dieser Staat wird uns (Sammlern) doch plötzlich nichts schenken ;)

  4. 02. Oktober 2008 | 13:57 Uhr
    MD-Krauser
    also nach der zitierten ZollbefreiungsVO und der anhebung geht hervor, dass auch keine Einfuhrumsatzsteuer auf diese Produkte anwendbar ist, d.h. dass bis zum Warenwert von tatsächlich 150 Euro gar nix dazuzubezahlen ist.

    Zu beachten ist der Absatz: Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und.....index.html

  5. 06. Oktober 2008 | 15:42 Uhr
    Ta-kun
    Es wäre ja auch zu schöne gewesen:
    http://www.heise.de/newsticker.....ung/116958 :facepalm:

  6. 12. Oktober 2008 | 20:31 Uhr
    MD-Krauser
    Hier heisst es ein Blick ins Gesetz erleichtert Rechtsfindung.

    Die Verordnung, mit der wir uns befassen sollten ist folgede:

    Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

    hier der gültigte Link zur VO vom Zoll

    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue…gen/index.html

    Unter dem 2 Hauptpunkt “Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern” heißt es, dass bei der Einfuhr von geringwertigen Sendungen (unter 22 Euro) in den zollfreien Raum (hier Deutschland) eingeführt werden, SIND DIESE AUCH VON DER EINFUHRUMSATZSTEUER BEFREIT.

    Das heisst also, dass bei der Anhöhung dieser GRENZE FÜR SENDUNGEN MIT GERINGEM WERT auf 150 Euro, SIND DIESE AUCH VON DER EINFUHRUMSATZSTEUER BEFREIT.

    Wenn nun der Zoll doch gerne weiterhin Einfuhrumsatzsteuer kassieren möchte, muss dies durch eine weitere VO legitimiert werden.

    hier redet sich der zoll mit §22 Richtlinie 83/181/EWG heraus.

    “Die Mitgliedsstaaten können Einfuhren von Gegenständen, deren Gesamtwert 22 ECU nicht übersteigt, von der Steuer befreien.”

    Das heisst, dass DEUTSCHLAND mit der Befreiung der EUST über 22 EURO gegen EU-Recht verstoßen würde (durch EU-Recht verbotene EC-Karte-Abhebegebühren innerhalb der EU anyone? ).

    Das würde zwar erklären, warum die EUST nicht erlassen werden darf, aber nicht WARUM SIE TROTZDEM ERHOBEN WIRD.

    Denn wie wir aus (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO) oben gelesen haben, würde bei der Anhöhung der Grenze für Sendungen mit geringem Wert von 22 auf 150 Euro bei diesen Sendungen auch keine EinfuhrUmsatzSTeuer anfallen.

    ************************************************** ********
    Somit würde das “Kassieren” der EUST bei gleichzeitiger Erhöhung der Grenze für Sendungen mit geringem Wert gegen (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO) verstoßen und das Erlassen der EUST bei Warenwert über 22 Euro gegen §22 Richtlinie 83/181/EWG verstoßen.
    ************************************************** ********

    Bin mal gespannt, wie man sich da herausreden will.

  7. 25. Oktober 2008 | 11:15 Uhr
    Sailor
    Bei der obigen Diskussion muß man zusätzlich den Aspekt der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Ich habe gerade in der vergangenen Woche mit einer Büchersendung aus Amerika über einen Wert von 160 $ + Versandgebühren Bekanntschaft mit dem Zollamt gemacht. Unglaublich, welcher bürokratische Aufwand getrieben wird, um am Ende 9,79 € EUST zu kassieren. Zwei Zöllner waren in der Summe 20 Minuten mit der Abwicklung dieses “Zollvorganges” beschäftigt. Wenn ich für diese 20 Minuten die durchschnittlichen Arbeitskosten in Deutschland von 30 € die Stunde unterstelle (dürfte wahrscheinlich zu niedrig gegriffen sein), dann sind wir bei 10 € alleine für die Arbeitskosten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht hinzugerechnet werden müssen die Aufwendungen des Zolls und der Post für Transport und Lagerung des Paketes zum Zoll, für die Arbeitsplatzkosten beim Zoll, für die Kosten der Zoll-IT und natürlich auch die Aufwendungen für mich als “Verzoller” (Zeitaufwand, Fahrtkosten). Damit sind wir bei einer deutlich negativen Bilanz sowohl in volkswirtschaftlicher Hinsicht als auch in Hinsicht auf die tatsächlichen Erträge des Staates aus diesem Zollvorgang. Vielleicht sollte sich der Bund der Steuerzahler mal mit dieser Angelegenheit beschäftigen, denn hier werden Steuergelder verbrannt.

  8. 27. Oktober 2008 | 10:54 Uhr
    Goldbird
    Grrr, das sind doch echt mal tolle Neuigkeiten! :x Mal sehen, wie sich das denn noch entwickelt. Doch nix mit importieren bis zum Umfallen?!… Heißt doch auch also -nach Stand dieses Schreibens-, dass sich die Freigrenze von €22 auf sagenhafte €26 erhöht, oder?! Denn Abgaben unter 5€ werden nicht eingezogen (19% von 26€ noch <5€). Mit dem jetzigen stärkeren US-Dollar bedeutet das mengen-/wertmäßig keine wirkliche Verbesserung.

  9. 29. Oktober 2008 | 20:42 Uhr
    Ulrik | @aht_blog
    Goldbird:

    Heißt doch auch also -nach Stand dieses Schreibens-, dass sich die Freigrenze von €22 auf sagenhafte €26 erhöht, oder?! Denn Abgaben unter 5€ werden nicht eingezogen (19% von 26€ noch <5€).

    Müsste passen.

  10. [...] dem Threat unter folgendem Link glauben schenken darf wirds da probleme geben. Aber lest selbst. Anhebung der Wertgrenzen ab Dezember: Neues Schreiben vom Zoll | Affenheimtheater M

  11. 05. November 2008 | 09:39 Uhr
    mazzy
    Hier mal eine klarstellende Aussage des Zoll zum Thema.
    Ich denke ,dies ist nun eindeutig!

    mazzy:

    Sehr geehrter Herr xy,

    auf Ihre Anfrage hin kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

    Ab dem 01. Dezember diesen Jahres wird die Wertgrenze für Sendungen mit geringem Wert von bisher 22 Euro auf 150 Euro erhöht.
    Dabei gilt:
    Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich auf den umgerechnete Warenwert bei Kauf der Ware im Ausland plus die ausländische Steuer (meist Umsatzsteuer), also der tatsächliche Rechnungsendpreis im Ausland.
    Die Wertgrenze von 150 Euro gilt dabei für die Zölle (geregelt in der Verordung (EG) Nr. 274/2008) sowie für die Einfuhrumsatzsteuer (geregelt in der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung).
    Erst wenn die Freigrenze überschritten ist, werden die Einfuhrabgaben bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    xxxxxxxxxxxxxxxx

    — start original email —
    From: xy
    Sent: 31.10.2008 10:50
    Subject: Re: [Ticket#200810312011896] Erhöhung der Wertgrenze auf 150€

    > *Sehr geehrte Damen und Herren,
    >
    > ab 1. Dezember tritt die Verordnung (EG) Nr. 274/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen in Kraft.
    > In dieser Verordnung wird die Wertgrenze für Sendungen mit geringem Wert von bisher 22 € auf 150 € erhöht.
    > Gilt diese Regelung nur für Zölle oder auch für die Einfuhr-Umsatzsteuer. Und falls Einfuhr-Umsatzsteuer erhoben wird, aufgrund welcher nationalen Verordnung (die aber dann im Widerspruch zur EU-Verordnung wäre)?
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    > xy

  12. 05. November 2008 | 11:29 Uhr
    Ulrik | @aht_blog
    mmh, warum kommt mir hier das Sprichwort mit der linken und der rechten Hand in den Sinn?

  13. 06. November 2008 | 09:09 Uhr
    mazzy
    Mit dem Sprichwort hast Du wohl leider Recht!

    Habe heute die gleiche Anfrage an das Bundes-Finanz-Ministerium gestellt und folgende Antwort erhalten:

    “Sehr geehrter xy,

    in der Tat ist es tatsächlich so, dass sich ab dem 1. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO (EWG) Nr. 918/83 genannte Wertgrenze von derzeit 22 auf 150 EUR erhöht.

    Diese Änderung gilt aber nur für Zölle; für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 EUR. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG. Danach beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Gegenständen nach wie von 22 EUR; eine Änderung ist nicht geplant.

    Eine entsprechende Änderung der nationalen Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung, die für geringwertige Gegenstände zurzeit noch auf Artikel 27 der VO (EWG Nr. 918/83 verweist, ist in Arbeit und wird demnächst im BGBl. veröffentlicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag”

    Ich werde über die weitere Korrespondenz mit beiden Institutionen weiter berichten.
    mazzy

  14. 06. November 2008 | 13:01 Uhr
    Mike
    Das ist ja mal ohne Worte.

    Und danke @mazzy für die Mühe! Bin gespannt, wie es weitergeht!

    Mike

  15. 06. November 2008 | 21:14 Uhr
    Ulrik | @aht_blog
    Jau, danke daß du dich für uns schriftlich in den Käfig des Löwen vorgewagt hast. 8)

  16. 07. November 2008 | 11:29 Uhr
    mike
    Hallo zusammen,
    also ich habe gerade eben nochmals beim Zoll in Dresden angerufen und hier war das statement ganz klar: Einfuhrumsatzsteuer muss weiterhin auch für Waren bis 150 EUR gezahlt werden. :negative:

    VG,
    Mike

  17. [...] angehoben. Die o.a. Verordnung und die damit erh

  18. 13. November 2008 | 16:26 Uhr
    Jens
    Tja Leute -aus der Traum. Seit gestern auf der Seite vom Zoll zu lesen:

    http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_sonstiges/w0_2008/z03_postverkehr/index.html

    Postverkehr:
    Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht

    Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
    Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

    Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

    Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

    Herausgeber:
    Bundesfinanzdirektion Nord
    Rödlingsmarkt 2
    20459 Hamburg

    Kontakt:
    Arnes Petrick
    Tel.: 040/42820-2598
    Fax: 040/42820-2385
    E-Mail: zoll.presse@ofdhh.bfinv.de

  19. [...] an Jens für den Hinweis in den Kommentaren. [...]

  20. [...] 9. Infos zur Einfuhrzolldings-Änderung: http://blog.affenheimtheater.de/ [...]

  21. 11. März 2009 | 12:38 Uhr
    ICH
    War gestern beim Zoll.

    Der Zoll erhebt nur Beträge ab 5 Euro!!!!!!

    Also ist das mit den 22 EUR Käse, weil man da sowiso noch weit unter 5 Euro liegt.

    DER GESAMTWERT DER SENDUNG darf also 26,30 EUR sein, um NICHTS bezahlen zu müssen.

    Meine Sendung war 26,99 EUR (aus 2 Artikeln, 22 Euro und 4,99 Euro) und ich mußte 5,13 EUR bezahlen (19% EUst von 26,99)

    Hoffe geholfen zu haben….

  22. 11. März 2009 | 12:40 Uhr
    ICH
    Achso, und ich durfte 140 Kilometer fahren um den MIst abzuholen, macht also für meine Harry Potter Filme 1-5 (lach) nicht mehr nur 26,99 sondern + 5,13 + 15 Sprit (Gebirgsfahrt, 2 Stunden) = ca. 47 EUR

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